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   SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18   

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SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18 (https://dejure.org/2020,87569)
SG Gotha, Entscheidung vom 08.10.2020 - S 10 U 2882/18 (https://dejure.org/2020,87569)
SG Gotha, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - S 10 U 2882/18 (https://dejure.org/2020,87569)
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  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen -

    Auszug aus SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18
    Die Festsetzung der Beitragshöhe aufgrund der Satzung der Beklagten ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (dazu unter 4. - BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R, Rn. 13, nach juris).

    Eine jedes Detail aufgreifende Begründung ist nicht erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R m.w.N., Rn. 19, nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 26. November 2019, B 2 U 29/17 R, nach juris) hat der Satzungsgeber bei der Beitragsgestaltung sachgerecht zu differenzieren und in der Unfallversicherung eine risikogerechte Abstufung vorzunehmen, wie dies für die allgemeine Unfallversicherung durch die obligatorische Aufstellung eines Gefahrtarifs (§§ 153 ff. SGB VII) verwirklicht ist.

    Eine auf den einzelnen Betrieb individuell abgestimmte Beitragsbemessung kommt nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R, nach juris).

    Es wird lediglich an die Größe des Betriebes angeknüpft und keine weitere Differenzierung vorgenommen, die zu erhöhten Verhältnismäßigkeitsanforderungen führen könnte (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R, nach juris).

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

    Auszug aus SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18
    Zur rechtlichen Bestandskraft der Satzungsbestimmungen und den damit einhergehenden Veränderungen in der Beitragsstruktur verweise sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92.

    Jede Umgestaltung der Beitragsberechnung kann entsprechend der erforderlichen Änderungen zu erheblichen Unterschieden in der Beitragsbelastung führen, die sich jedenfalls auch daraus ergibt, dass früher insoweit zu niedrige Beiträge erbracht wurden (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92, Rn. 27, nach juris).

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 14/18 R

    Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung für Unternehmen der Jagden in der

    Auszug aus SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18
    Maßgebend ist nur, ob sachgerechte oder plausible Gründe für die autonome Rechtsetzung anzuführen sind (vgl. ständige Rechtsprechung, BSG, Urteil vom 23. Juni 2020 - B 2 U 14/18 m.w.N., Rn. 19, nach juris).

    Eine Satzungsnorm mit einer unterschiedlichen Berechnungsweise der Beiträge unter weitergehender Binnendifferenzierung der Risikogruppe ist auf der Grundlage der Ermächtigungsnorm des § 182 SGB VII nicht geboten (BSG, Urteil vom 23. Juni 2020 - B 2 U 14/18 R, Rn. 26, juris).

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17

    1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten

    Auszug aus SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18
    Dem werden die angefochtenen Bescheide gerecht, insbesondere werden die Berechnungsgrundlagen und die Rechtsgrundlagen hinreichend erläutert (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 2. Februar 2022 - L 6 U 126/17, Rn. 27, nach juris).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Sächsisches Landessozialgerichts im Urteil vom 2. Februar 2022 - L 6 U 126/17 (a.a.O.) an.

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über die

    Auszug aus SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18
    Auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums könnte sich der Inhaber eines Gewerbebetriebs daher allenfalls berufen, wenn er ausnahmsweise auf Grund besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, diese Gegebenheiten würden zumindest für einen gewissen Zeitraum erhalten bleiben, und er aufgrund seines schutzwürdigen Vertrauens zu bestimmten Aufwendungen veranlasst worden ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2007 - 1 BvR 1616/03 m.w.N., Rn. 11, nach juris).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18
    Die Beklagte hat die erforderliche Anhörung (§ 24 Abs. 1 SGB X), von der sie in den Bescheiden nicht abgesehen hat (§ 24 Abs. 2 SGB X; vgl. BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 4/16 R, Rn. 16, nach juris), hinsichtlich des Bescheides vom 3. August 2018 im Widerspruchsverfahren, hinsichtlich des Bescheides vom 2. August 2019 im Berufungsverfahren, wirksam nachgeholt.
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Auszug aus SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18
    Der Widerspruchsausschuss, dem dieselben Entscheidungskompetenzen wie der Ausgangsbehörde zustehen müssen, muss sich mit dem Tatsachenvortrag des Widerspruchführers auseinandergesetzt und im Widerspruchsbescheid zu erkennen gegeben haben, dass er dessen Angaben und Vorbringen inhaltlich wahr- und ernstgenommen sowie erwogen hat (vgl. BSG, Urteil vom 20. August 2019 - B 2 U 35/17 R,Rn. 10, nach juris).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Auszug aus SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18
    Das BSG habe mehrfach (vgl.  z.B. mit Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 15/04 R) dargelegt, dass auch eine erhebliche Beitragssteigerung keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit bzw. des Rechtsstaatsprinzips bedeute, was aus dem Umstand resultiere, dass erforderliche Umgestaltungen der Beitragsberechnung ohne erhebliche Verwerfungen grundsätzlich nicht möglich seien.
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